Einbauhinweise für Kabelaufbauschächte

Für Kabelaufbauschächte in den Größen II, III, IV, V, VII, IX und X für den Einbau unmittelbar neben oder zwischen den Gleisen
gemäß Typzulassung des EBA Nr. 2152-21 izbia/008-2101#017-(028/09-TYP) für die DB AG

  1. Die Gründung beim Schachteinbau ist dem konkreten Leistungsverzeichnis des jeweiligen Bauvorhabens zu entnehmen.
  2. Die längere Schachtseite ist stets parallel zu den Gleisen anzuordnen.
  3. Im Einbauzustand sind die Kabelaufbauschächte völlig im Erdreich eingebettet.
    Für die Hinterfüllung der Schächte ist ein gut verdichtbarer Boden (genaue Materialangaben und Verdichtungsverhältnisse sind dem konkreten Leistungsverzeichnis der jeweiligen Baumaßnahme zu entnehmen) zu verwenden.
  4. Der Abstand zwischen Schwellenkopf und Außenfläche der Schachtwand beträgt >/= 20 cm.
  5. Die Fertigteilrahmen sind in Zementmörtel übereinander zu verlegen. Die Fugen werden gegen Wasser abgedichtet. Nach dem Verlegen der Fertigteile
    wird ein Bewehrungsstab (d >/= 10 mm) in die vorhandenen vertikalen Eckaussparungen eingelegt. Die Aussparungen sind mit geeignetem chloridfreien Zementmörtel zu vergießen.
  6. Schachtgrößen und Abmessungen sind den Übersichtszeichnungen zu entnehmen. Größere Schachttiefen sind durch einen gesonderten statischen Einzelnachweis realisierbar.
  7. Werden auf einer Baustelle schlechtere Bodenverhältnisse angetroffen, als bei der Typzulassung angenommen, sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenverhältnisse zu ergreifen.